Hotelferienanlage  Garni  Zum Silberstollen
Zwei HÄUSER AM BERG
Tel. +49 (0)35052 / 63239 info@silberstollen.de
Hotelferienanlage Garni Zum Silberstollen
Hauptstrasse 31 / 32 01773 Altenberg / OT Schellerhau
Berlin Dresden Zum  Silberstollen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hotelferienanlage  Garni Zum Silberstollen – Hauptstrasse 31 / 32  - 01773 Altenberg/OT Schellerhau Tel.: 03 50 52-63 23 9 Die vorliegenden AGB gelten für Verträge, die mit der Hotel-Ferienanlage „Zum Silberstollen“ (nachfolgend Hotel genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB, als die des Hotels, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. § 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Website www.silberstollen.de wird vom der Hotel-Ferienanlage „Zum Silberstollen“ (im folgenden "Hotel" genannt) betrieben. Für Buchungen oder den Kauf von Gutscheinen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind gültig ab Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich das Hotel vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB. Bei Änderungen muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden. § 2 Reservierungsvertrag Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Stornierungsbedingungen erfolgen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Vertragspartner erwirbt nur nach Absprache Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, abgesehen von der definierten Raumgröße. Ist der Buchende nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner. Anfragen für Zimmerreservierungen, die über das Internet von uns bestätigt werden, sind möglichst kurzfristig zu bestätigen. Das Hotel behält sich das Recht vor, die getätigte Buchungen innerhalb 24 Stunden zu revidieren, sollte eine parallele Reservierung vor Ort entstanden sein. Diese Reglung gilt nicht, wenn Sie auf unserer Homepage online buchen, da wir technisch zusichern können, dass diese Buchungen möglich sind. Reservierte Zimmer Und Ferienwohnungen stehen dem Gast bei Anreise ab 14.30 Uhr und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. § 3 Preise & Leistungen Leistungen und Tarife werden vom Inhaber frei festgelegt. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertrags-abschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Nach schriftlicher Buchungsbestätigung kann eine Anzahlung von 30% fällig werden, die Restzahlung wird spätestens bei Anreise fällig. Preise können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung mehr als 6 Monate beträgt. In diesem Fall ist eine Preisanpassung zulässig, wenn die gesetzliche Mwst. erhöht wird oder im Hotel Kostensteigerungen eingetreten sind. Ab einer Abweichung des Preises mehr als 5%, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. § 4 Stornierungsbedingungen Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet. a. vom Beginn des Mietvertrages bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises b. von 59 bis 45 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises c. von 44 bis 20 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises d. ab 19 Tage vor Mietbeginn: 95 % des Mietpreises Für Buchungen über bestimmte Buchungsplattformen können andere Stornierungsbedingungen gelten Das Hotel behält sich weiterhin vor, für bestimmte Saisonzeiten die Stornierungsfristen anders zu definieren. Wir empfehlen dem Vertragspartner den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die bei gewichtigem Grund etwaige Stornierungskosten übernimmt. Die Stornokosten sind bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. § 5 Einbringen von Sachen und Gegenständen Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels oder in den technischen Einrichtungen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind im Büro des Inhabers zu hinterlegen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 1.000,– € begrenzt. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer halbjährigen Frist vernichtet. § 6 Schäden und deren Abwicklung Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht oder das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf einen von dem Hotel zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist oder der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätten abschließen können oder sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen. Durch das Hotel vermittelte Fremdleistungen sind nicht durch das Hotel versichert. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. § 7 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Hotels Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 8 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Schellerhau, 20.12.2011 .
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